Ihre Praxisberatung
Sicher & Qualifiziert in der Senioren- / Alltagsbegleitung
Erfüllen Sie Ihre Fortbildungspflicht einfach und kompetent bei uns im ZBBB e.V.
Die Praxisberatung ist gemäß der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung (SächsPfluVO) ein fester Bestandteil für alle Seniorenbegleiter nach § 45a Abs. 2 SGB XI. Als anerkannter Partner unterstützen wir Sie dabei, Ihre gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
- Gesetzliche Pflicht: Erfüllung der jährlichen Fortbildung (16 Std.) nach § 53b SGB XI.
- Rechtssicherheit: Mit 6 Teilnahmen an unserem Angebot decken Sie den gesetzlichen Pflichtanteil komplett ab.
- Nachweis: Sie erhalten am Jahresende eine Sammelbescheinigung für Ihre Unterlagen.
- Flexibilität: Auch extern absolvierte Praxisberatungen können angerechnet werden (gegen schriftlichen Nachweis).
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Die Einhaltung der SächsPfluVO ist zwingende Voraussetzung für Ihre Tätigkeit. Ohne den vollständigen Nachweis der Praxisberatungen verlieren Sie die Berechtigung als Senioren- / Alltagsbegleiter.